Handels- und Gesellschaftsrecht

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Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts und gilt vor allemfür Kaufleute, Industrie und Handwerk. Es wird jedoch als„Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet, weil sich dasHandelsgesetzbuch (HGB) hauptsächlich mit den gewerbetreibendenKaufleuten beschäftigt. In diesem Zusammenhang ist dasGesellschaftsrecht besonders hervorzuheben. Es betrifft …