Der Begriff Arbeitsrecht erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen zwischen
Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowie
Arbeitgeberverbänden und enthält zahlreiche Schutzvorschriften für
Arbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung,
Teilzeitarbeit und Heimarbeit. Das Arbeitsrecht hat sich als Teil des
Privatrechts seit Ende des 19. Jahrhunderts kontinuierlich zu einem
eigenständigen Sonderrechtsgebiet entwickelt. Seine Regelungen sind
bis heute unsystematisch in vielen verschiedenen Gesetzen verstreut,
obwohl der Einigungsvertrag eigentlich eine zusammenfassende
einheitliche Gesetzesregelung vorsah. Zudem sind die Normen oft so
abstrakt gefasst, dass den Entscheidungen der Arbeitsgerichte eine
noch wichtigere Bedeutung zukommt als in anderen Rechtsgebieten.
Generell unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht
einerseits und Kollektivarbeitsrecht andererseits.
Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer und greift bei zahlreichen Sachverhalten,
die sich nicht erst bei einem Arbeitsverhältnisses ergeben, sondern
zeitlich bereits bei Anbahnung (Bewerbungsgespräch, Fahrtkosten etc.)
und auch über die Beendigung (Kündigung) hinaus entstehen können
(Arbeitszeugnis, Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot etc.).
Aber gerade auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können
vielfältige juristische Konflikte auftreten. Das kann eine Weisung sein,
die der Arbeitgeber erteilt, eine Versetzung an einen anderen
Arbeitsplatz, ein abgelehnter Urlaub oder eine Abmahnung, wenn sich
der Arbeitnehmer zum Beispiel nicht korrekt verhält. Auch Mobbing und
Bossing können in der Arbeitswelt von heute zunehmend eine Rolle
spielen.
Das Kollektivarbeitsrecht oder kollektive Arbeitsrecht betrifft das
Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und
Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften), d. h., nicht nur einzelne
Arbeitgeber und -nehmer, sondern ganze Gruppen. Es enthält Regeln
zum Tarifvertrag und Streikrecht (Tarifvertragsgesetz), zur
Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung des Betriebsrates
(Betriebsverfassungsgesetz) u.a.
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