Verkehrsrecht / Unfallschadenregulierung

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Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Verkehrsrecht“
gleichbedeutend mit dem Begriff des Straßenverkehrsrechts verwendet.
Das Verkehrsrecht erstreckt sich aber darüber hinaus auch auf das
Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf
Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) und das Seeschifffahrtsrecht.
Allerdings ist auch der Erwerb des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
auf die Rechtsbereiche rund um den Straßenverkehr ausgerichtet.

Das Verkehrsrecht ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, ist
man doch tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer,
Autofahrer u. a.) mit ihm konfrontiert: Denn der Straßenverkehr im
Sinne des Verkehrsrechts erstreckt sich auf alle Wege und Plätze, die
jedermann oder allgemein bestimmten Verkehrsteilnehmern (z. B.
Fußgängerzone, Radweg u. Ä.) zur Benutzung offenstehen. Der
Verkehr selbst spiegelt die Mobilität der Menschen wider, die sich aus
der räumlichen Trennung von Wohnen, Arbeiten und anderen
Aktivitäten ergibt. Die Verkehrsteilnehmer bedienen sich dabei der
verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrswege, um ihr Ziel zu
erreichen.
Mit Ihrer Fachkompetenz steht Ihnen die Kanzlei YORULMAZ & PARTNER
zur Seite, die Sie bei allen Fragen zum Verkehrsrecht &
Unfallschadenregulierung umfassend berät.

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