Strafrecht Rechtsanwalt Augsburg

Strafrecht / Verkehrsstrafrecht

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Strafrecht Rechtsanwalt Augsburg

Weil das Strafrecht die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und
den Bürger regelt, ist es eigentlich ein Teilbereich des Öffentlichen
Rechts. Wegen seiner Besonderheiten wird es jedoch neben Zivilrecht
und Öffentlichem Recht als eigenständige dritte Gruppe der
Rechtsgebiete gewertet. Das Strafrecht erfasst alle gesetzlichen
Vorschriften, die Umfang und Inhalt der staatlichen Strafbefugnis
beinhalten. Das Strafrecht unterteilt sich in zwei Bereiche: das
materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.


Als materielles Strafrecht bezeichnet man das allgemeine Strafrecht an
sich, d.h. die Vorschriften, die festlegen welches Verhalten sanktioniert
werden soll. Zentrale Vorschrift ist das Strafgesetzbuch (StGB), das
durch zahlreiche Sondervorschriften ergänzt wird, wie zum Beispiel im
Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Wirtschaftsstrafgesetz
(WiStrG), bei Delikten mit Drogen und Betäubungsmitteln das
Betäubungsmittelgesetz (BtMG), bei Sprengstoffdelikten mit dem
Sprengstoffgesetz (SprengG), bei Steuerstraftaten mit den
Steuergesetzen, bei Wirtschaftsstraftaten u.a. mit dem Aktiengesetz
(AktG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb(UWG) und vielen
anderen mehr.


Unter den Begriff formellen Strafrechts werden alle Vorschriften erfasst,
die den Ablauf des Strafverfahrens regeln, also das Strafprozessrecht.
Es ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und legt die
Voraussetzungen für die Durchführung eines rechtmäßigen
Strafverfahrens fest. Hierbei unterscheidet man wiederum das
Ermittlungsverfahren (zum Beispiel Erlass von Durchsuchungsbefehl,
Haftbefehl u.a.), die Strafverhandlung (eröffnet durch Anklageerhebung
der Staatsanwaltschaft) und schließlich Strafvollzug (Strafvollstreckung
der Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Durchführung der Maßregeln zur
Besserung und Sicherung).

Auch das formelle Strafrecht kennt Besonderheiten für jugendliche oder
heranwachsende Straftäter, z.B. finden Strafverhandlungen gegen
jugendliche Täter immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Zum Verkehrsstrafrecht zählt z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss
oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Ordnungswidrigkeitenrecht
z.B. Bußgelder wegen Falschparken.
Mit Ihrer Fachkompetenz steht Ihnen die Kanzlei YORULMAZ & PARTNER
zur Seite, die Sie bei allen Fragen zum Strafrecht & Verkehrsstrafrecht
umfassend berät.

 

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