Das Medizinrecht ist als eigenständiges Rechtsgebiet anzusehen.
Seit 2004 besteht die Möglichkeit besondere Kenntnisse in dem
Rechtsgebiet zu sammeln und dadurch den Titel Fachanwalt für
Medizinrecht zu bekommen. Auf dem ersten Blick scheint das
Medizinrecht die rechtlichen Beziehungen und
Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten zu regeln.
Dies ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist das Medizinrecht
insgesamt umfangreicher. Es regelt in erster Linie die Rechts-
beziehung zwischen Patient und Arzt sowie die zweier Ärzte
untereinander. Somit umfasst es alle schuldrechtlichen Aspekte
der Ärztehaftung. Ebenso finden rechtliche Verhältnisse zwischen
Ärzten und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung im ärztlichen
Gesellschaftsrecht einen Platz im Rechtsgebiet Medizinrecht.
Das Medizinrecht erfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Entwicklung,
Herstellung, Anwendung medizinischer Güter, Dienstleistungen und
Forschung in diesem Bereich betreffen. Dazu zählen unter anderem
das Arztrecht, das Krankenhausrecht, Heilberufsrecht, Biomedizinrecht
und das Arzneimittelrecht. Kurz gefasst: Es geht um die Bandbreite der
Rechtsnormen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der
Heilkunde beziehen. Aufgrund der enormen Reichweite kann auch die
Mandatsstruktur als sehr heterogen bezeichnet werden. Von Patienten
und Ärzten bis zu Apothekern und Unternehmen kann jeder, der in der
Heilkunde tätig ist oder Berührungspunkte mit ihr hat, in eine Lage
geraten, in der ein qualifizierter Juristen mit Spezialisierung im
Medizinrecht von Nöten ist. Die zunehmende Verrechtlichung der Medizin
macht den Rechtsexperten in diesem Bereich immer begehrter. Von den
gefragten Juristen wird ein umfassendes Know-How erwartet.
Die Beantwortung der komplexen medizinrechtlichen Fragen erfordert
Kenntnisse querbeet durch diverse Rechtsgebiete.
Gegenstand von Gerichtsverfahren und Rechtsstreitigkeiten sind
Lebenssachverhalte, die sich nicht streng abtrennbar in die traditionellen
juristischen Fächerkanons einordnen lassen. Vielmehr sind Teilbereiche
des Medizinrechts sowohl dem Zivil- und Strafrecht als auch dem
Öffentlichen Recht zugeordnet. Inhaltlich erstrecken sich die
Themenbereiche von der Haft-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht
der Behandler bis hin zum Gebührenrecht und zu Fragen der Sicherheit
von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Bei Behandlerhaftungsverfahren
ist neben profunden Kenntnissen der Judikatur auch eine Bereitschaft,
sich mit medizinischen Fragestellungen zu beschäftigen, erforderlich.
Zwar werden keine vertieften medizinischen Kenntnisse verlangt, doch
muss der Experte im Medizinrecht zumindest in der Lage sein,
Behandlungsunterlagen auszuwerten und Sachverständigengutachten
nachzuvollziehen. Durch die Weiterentwicklung der Medizin im
Allgemeinen, den Fortschritt bei Behandlungs- und Operationsmethoden
und den Anstieg von Angeboten im medizinischen Bereich hat auch das
Medizinrecht eine Wandlung erfahren. Als Querschnittsgebiet bietet es
sich nun insbesondere für diejenigen an, die gerne fächerübergreifend
arbeiten und flexibel sein wollen. Stets auf dem neuesten Stand sollte
der Medizinrechtler zudem sein und Fortbildungen als festen Bestandteil
in den Arbeitsalltag integrieren. Mit Ihrer Fachkompetenz steht Ihnen
die Kanzlei YORULMAZ & PARTNER zur Seite, die Sie bei allen Fragen
zum Medizinrecht umfassend berät.