Vertragsrecht / Vertragsgestaltung

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Das Rechtsgebiet Vertragsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts
und im BGB geregelt. Die wesentlichen Vorschriften sind dabei im
allgemeinen Teil zu finden. Es ist ein sehr flexibles und großes Gebiet
und beschäftigt sich mit allen rechtlich relevanten Bereichen, die für
einen Vertrag von Bedeutung sein können. Dabei ist sowohl die
Entstehung, der Inhalt, als auch die Abwicklung des Vertrages
betroffen.


Häufig wird ein Vertrag zwischen den Vertragspartner individuell
verhandelt, sodass dabei immer die gesetzlichen Vorgaben beachtet
werden müssen. Dabei kommt es sowohl auf etwaige Formvorschriften
an, als auch auf inhaltliche Elemente. Es muss besonders beim
Vertragsrecht darauf geachtet werden, dass durch den Vertrag keine
gesetzlichen Regelungen unterlaufen werden. Ob dies im Kaufrecht,
Werkvertragsrecht oder sonstigen Rechtsgebiet ist, spielt dabei keine
Rolle. Gerade für große Unternehmen ist es wichtig Verträge
abgeschlossen zu haben, die zum einen wirksam sind, aber zum
anderen auch inhaltlich korrekt sind und nicht gegen geltendes Recht
verstoßen. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, einen Rechtsanwalt um
Rat zu bitten und im Zweifel, diesen den gewünschten Vertrag
aufsetzen zu lassen.

Mit Ihrer Fachkompetenz steht Ihnen die Kanzlei YORULMAZ & PARTNER
zur Seite, die Sie bei allen Fragen zum Vertragsrecht &
Vertragsgestaltung umfassend berät.

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