Bau- und Architektenrecht

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Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, diedie Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen,wobei man zwischen dem privaten Baurecht und dem ÖffentlichenBaurecht unterscheidet. Das öffentliche Baurecht bestimmt dieZulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und derAllgemeinheit – das …