Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen drei großenRechtsbereichen: dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und demStrafrecht. Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen vonnatürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander.Die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten ist das wesentlicheAbgrenzungsmerkmal zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, diedurch …
Vertragsrecht / Vertragsgestaltung
Das Rechtsgebiet Vertragsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechtsund im BGB geregelt. Die wesentlichen Vorschriften sind dabei imallgemeinen Teil zu finden. Es ist ein sehr flexibles und großes Gebietund beschäftigt sich mit allen rechtlich relevanten Bereichen, die füreinen Vertrag von …
Mietrecht / Grundstücksrecht
Das Mietrecht regelt Rechtsfragen rund um den Mietvertrag undsonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieterbetreffen. Weil das Mietrecht Teil des Zivilrechts ist, findet sich seinegesetzliche Grundlage in den Vorschriften des BürgerlichenGesetzbuchs (BGB). Grundsätzlich kann man jede Sache vermieten,d.h. …