Zivilrecht

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Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen drei großenRechtsbereichen: dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und demStrafrecht. Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen vonnatürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander.Die Gleichrangigkeit zwischen den Privaten ist das wesentlicheAbgrenzungsmerkmal zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, diedurch …