Arbeitsrecht

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Der Begriff Arbeitsrecht erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen zwischenArbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowieArbeitgeberverbänden und enthält zahlreiche Schutzvorschriften fürArbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung,Teilzeitarbeit und Heimarbeit. Das Arbeitsrecht hat sich als Teil desPrivatrechts seit Ende des 19. Jahrhunderts kontinuierlich zu einemeigenständigen Sonderrechtsgebiet …