Das Mietrecht regelt Rechtsfragen rund um den Mietvertrag und
sonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter
betreffen. Weil das Mietrecht Teil des Zivilrechts ist, findet sich seine
gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB). Grundsätzlich kann man jede Sache vermieten,
d.h. einem anderen gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen. Am
häufigsten bringt man den Mietvertrag jedoch mit dem
Wohnraummietvertrag in Verbindung. Weiteres alltägliches Beispiel sind
die Mietwagenanbieter, die ihre Fahrzeuge gegen Entgelt anbieten
(früher oft fälschlich als „Leihwagen“ bezeichnet.)
Je nachdem, ob es um die Vermietung von Wohnräumen
(Wohnmietrecht) oder von Gewerberäumen (Gewerbemietrecht) geht,
stellt das Gesetz unterschiedliche Anforderungen. Grund für diese
Differenzierung ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Mieters von
Wohnraum, die in Hinblick auf die grundsätzlich überlegene Stellung
des Vermieters ihm gegenüber besteht. Um dieses Ungleichgewicht
auszugleichen, knüpfen, neben den allgemeinen Vorschriften der
§§ 535 ff. BGB die speziellen Vorschriften der §§ 549 ff. BGB zugunsten
des Mieters strengere Anforderungen an das Wohnraummietverhältnis.
Im Mietrecht sind nicht nur die formellen Voraussetzungen des
Mietvertrages geregelt, sondern auch die Inhalte eines
Mietverhältnisses, insbesondere Rechte und Pflichten von Mieter und
Vermieter.
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